„Der Abfallentsorger ist nicht nur dazu verpflichtet, die Müllsäcke abzuholen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass stets ausreichend gelbe Säcke zur Verfügung stehen. Durch die Verknappung der Säcke sehen einige Personen keine andere Möglichkeit, als ihren Leichtverpackungsmüll auf anderem Wege zu entsorgen, beispielsweise mit dem Restmüll, und das kann und darf nicht sein“, so Schlossarek zu der aktuellen Lage.