Sehr geehrter Herr Krach,
Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Die Krankheit ist hochansteckend und kann Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich bringen. Impfungen bieten einen wirksamen Schutz sowohl für die geimpfte Person selbst als auch für deren Umgebung, da die so Geschützen das Virus nicht weitergeben können. Bei einem ausreichend hohen Anteil Geimpfter kann die Erkrankung „eliminiert“ werden (laut Weltgesundheitsorganisation [WHO] müssen hierfür 95 % der Bevölkerung über einen ausreichenden Immunschutz verfügen). Das bedeutet, dass es zu keiner Ausbreitung der Krankheit in einem definierten Gebiet mehr kommen kann, selbst wenn einzelne Personen erkranken. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das Masernschutzgesetz beschlossen, welches am 01.03.2020 in Kraft trat. Das Gesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. Daher sieht es vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, in die Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Schutzimpfungen vorweisen müssen. Nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten, wie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal müssen ebenfalls einen Schutz gegen Masern aufweisen. Auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geflüchtete müssen vier Wochen nach Aufnahme in einer Gemeinschaftsunterkunft einen entsprechenden Impfschutz haben.
Vor diesem Hintergrund stellt sich daher die Frage, wie die Normen des Masernschutzgesetzes in der Region umgesetzt worden sind und wie das Gesundheitsamt der Region Hannover mit möglichen Impfverweigerern umgeht bzw. umgegangen ist.
1. Entwicklung der Maserninfektionen in den zurückliegenden zehn Jahren
a) Wie hat sich die Anzahl der Maserninfektionen in der Region Hannover von 2011 bis 2021 entwickelt? Wie viele Fälle wurden vom Gesundheitsamt pro Jahr registriert? Bitte gesondert für jedes Jahr ausweisen.
b) Wie verteilt sich die Gesamtzahl der Infektionen auf die regionsangehörigen Kommunen? In welchen Kommunen war die Anzahl der Maserninfektionen besonders hoch? Bitte Infektionszahlen nach Kommunen getrennt ausweisen.
c) Wie viele schwere Krankheitsverläufe mit stationärem Aufenthalt gab es, ggf. sogar mit Todesfolge, von 2011 bis 2021?
Bitte gesondert für jedes Jahr ausweisen.
d) Wie hat sich die Anzahl der verabreichten Impfungen gemessen an der Anzahl der zu impfenden Kinder entwickelt? Ist der Prozentsatz der nicht geimpften Kinder signifikant gestiegen?
2. Umsetzung der Masernimpfpflicht im Kita- und Schulbereich
a) Liegen der Regionsverwaltung Erkenntnisse vor, ob Kinder, die ab dem 01.08.2020 keinen Masernimpfnachweis erbringen konnten, von der Kita ausgeschlossen bzw. gar nicht erst aufgenommen wurden? Wenn ja, wie viele Kinder in welcher Kommune wurden vom Besuch der Kita aufgrund eines fehlenden Impfnachweises ausgeschlossen bzw. gar nicht erst aufgenommen?
b) Gab es neben dem Ausschluss vom Besuch der Kita bzw. der Nichtaufnahme andere Maßnahmen des Gesundheitsamtes bzw. des Kitaträgers, um auf die Notwendigkeit des Masernimpfnachweises hinzuweisen?
c) Wie viele Schulkinder besuchen aktuell ohne Masernimpfnachweis entsprechend der Schulpflicht Schulen im Bereich der Region Hannover? Welches Verfahren wendet das Gesundheitsamt an, wenn die Erziehungsberechtigten keinen Impfnachweis vorlegen wollen?
d) Wurden vom Gesundheitsamt Bußgeldverfahren gegen Eltern von Kita- und Schulkindern eingeleitet, die den erforderlichen Nachweis über die Masernschutzimpfung ihrer Kinder nicht erbringen wollten? Wenn ja, in welcher Höhe und in wie viel Fällen wurden Bußgelder verhängt? Wurde der Bußgeldrahmen ausgeschöpft?
e) Wurden vom Gesundheitsamt Bußgeldverfahren gegen Eltern von Kita- und Schulkindern eingeleitet, weil gefälschte Nachweise über die Masernschutzimpfung ihrer Kinder vorgelegt wurden? Wenn ja, in wie viel Fällen wurden gefälschte Impfnachweise vorgelegt?
f) Wie informiert die Region Hannover über das Masernschutzgesetz? Gibt es Beratungsangebote der Region Hannover? Wenn ja, sind diese mehrsprachig verfügbar?
3. Dienst- oder arbeitsrechtliche Folgen zur Umsetzung der Masernimpfpflicht
a) Hat das Gesundheitsamt gegenüber einzelnen Beschäftigten ein Tätigkeits- und Betretungsverbot im Kita-/Schulbereich bei Impfverweigerung ausgesprochen und/oder ein Zwangsgeld angedroht? Wenn ja, in wie viel Fällen wurden solche Verfügungen ausgesprochen?
b) Liegen der Regionsverwaltung Erkenntnisse vor, ob arbeitsrechtliche Schritte seitens der Kitaträger/Schulträger eingeleitet wurden, wenn sich der Impfstatus von Beschäftigten nicht zweifelsfrei nachweisen ließ? Wenn ja, in wie viel Fällen kam es seitens der Kita-/Schulträger zu arbeitsrechtlichen Schritten?
c) Wurden vom Gesundheitsamt Bußgeldverfahren gegen Kita-Leitungen eingeleitet, die nicht geimpfte Kinder in der Kita zugelassen haben bzw. entgegen der gesetzlichen Verbote eine ungeimpfte Person beschäftigt haben?
Mit freundlichen Grüßen
Bernward Schlossarek
-Regionsabgeordneter-
Die Antwort der Regionsverwaltung zu unserer Anfrage lesen Sie hier.